Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Asset Management

Für die Ausführung des Asset Management im Sinne von Artikel 2 Z 12 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) gelten nachfolgende nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen.

Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen (Art 3): Das sind unsere Grundsätze nachhaltiger Kapitalanlage

Vergütungspolitik (Art 5)

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art 4)

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen für das Asset Management (Art 10)

Nachhaltigkeit bei den Fonds

Erfahren Sie mehr zu den Nachhaltigkeitskriterien unserer Fonds.

Zu unseren Fonds

Erfahren Sie mehr zu unserer Fondspalette und steigen Sie mit uns ins gleiche Boot, die Chancen einer nachhaltigen Ozeanbewirtschaftung zu nutzen.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.