Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Asset Management

Für die Ausführung des Asset Management im Sinne von Artikel 2 Z 12 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) gelten nachfolgende nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen.

Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen (Art 3): Das sind unsere Grundsätze nachhaltiger Kapitalanlage

Vergütungspolitik (Art 5)

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art 4)

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen für das Asset Management (Art 10)

Zum Nachhaltigkeitsprozess

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